Rechtsprechung
OLG Koblenz, 08.09.1997 - 12 U 1355/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Zum Vorrang des Kreuzungsräumers und zum Ersatz von fiktiven Verbringungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Vorrang des Kreuzungsräumers
Papierfundstellen
- NZV 1998, 465
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.05.1971 - VI ZR 11/70
Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Grünlicht in eine Kreuzung …
Auszug aus OLG Koblenz, 08.09.1997 - 12 U 1355/96
Nachzügler in diesem Sinne sind Fahrzeugführer, die ihrerseits bei Grün in die Kreuzung eingefahren waren und dort aufgehalten wurden (BGH NJW 1971, 1407). - OLG Köln, 21.11.1986 - Ss 659/86
Wechsellichtzeichen; Lichtzeichenanlage; Ampel; Bevorrechtigte …
Auszug aus OLG Koblenz, 08.09.1997 - 12 U 1355/96
Letztere gehören nach herrschender Meinung nicht zu den bevorrechtigten Nachzüglern, denen von dem anfahrenden Querverkehr das Räumen der Kreuzung vorrangig zu ermöglichen ist (OLG Hamm VRS 49, 455; OLG Köln VRS 72, 212;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Auflage, § 37 StVO Rdn. 45, 45a). - OLG Koblenz, 18.03.1985 - 12 U 743/84
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Kreuzungsräumer auf einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 08.09.1997 - 12 U 1355/96
Die im Urteil vom 18. März 1985 (VRS 68, 419) vertretene gegenteilige Auffassung wird nicht mehr aufrecht erhalten.
- OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16
Nachzügler muss warten, wenn der Querverkehr schon länger Grün hat
Zwar hat derjenige, der bei Grün die Haltelinie und die für ihn maßgebliche Ampel passiert hat, dann aber zum Stehen gekommen ist, bevor er die Fluchtlinien der Gehwegkanten passiert hat, nach Umschalten der Ampel dem einsetzenden Querverkehr als sog. "unechter Nachzügler" den Vorrang einzuräumen (vgl. OLG Hamm, NZV 2005, 411; OLG Koblenz, NZV 1998, 465;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 37 StVO Rn. 17). - OLG Hamm, 30.05.2016 - 6 U 13/16
Ampel von Grün auf Gelb - Anhalten vor der Ampel ist Pflicht
Unter diesen Umständen muss er sich wie ein sog. "unechter Nachzügler" behandeln lassen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1997, 481, 482; OLG Koblenz NZV 1998, 465) und darf sich nicht auf ein Vorrecht als Kreuzungsräumer berufen. - KG, 13.06.2019 - 22 U 176/17
Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten nach Kollision im Kreuzungsbereich
08. September 1997 - 12 U 1355/96 -, juris Rdn. 12).Ein Einfahren in das innere Kreuzungsviereck bei grün abstrahlender Lichzeichenanlage in eine Position, in der das Fahrzeug den (Quer-) Verkehrsfluss erheblich stören würde und damit das Vorliegen einer "echten" Nachzüglersituation, welche Voraussetzung einer privilegierten Kreuzungsräumung ist (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa OLG Koblenz, Urteil vom 08. September 1997 - 12 U 1355/96 -, juris Rdn. 12 m.w.N.), ist damit nicht vorgetragen.
- LG Karlsruhe, 01.08.2008 - 3 O 381/07
Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftung eines in einem …
Nachzügler in diesem Sinn sind grundsätzlich Fahrzeugführer, die ihrerseits bei Grün in die Kreuzung eingefahren waren und dort aufgehalten wurden (vgl. KG Berlin, NZV 2004, 574; KG Berlin, DAR 2003, 516, 517; OLGR Karlsruhe 1998, 390 f.; OLG Koblenz, NZV 1998, 465; OLG Hamm, VersR 1991, 353; AG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2006, 125). - OLG Frankfurt, 23.03.2012 - 10 U 50/11
Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei Unfall auf beampelter Kreuzung
Soweit die Klägerin die Beweiswürdigung des Landgerichts rügt und der Beweisaufnahme entnehmen will, dass es sich bei dem Beklagten zu 1) um einen "unechten Nachzügler" handelt, also um einen solchen, der den eigentlichen Kreuzungsbereich noch nicht erreicht hat (s. OLG Koblenz, NZV 1998, 465), dringt sie damit nicht durch. - LG Düsseldorf, 13.12.2016 - 14e O 139/14
Verkehrsunfall - Grünlicht - Kollision mit Nachzügler
Als sog. echte Nachzügler werden diejenigen Fahrer bezeichnet, die sich bereits im eigentlichen Kreuzungskern befinden, wenn der Querverkehr durch die Lichtzeichenanlage freie Fahrt erhält, und die dort im Kreuzungsbereich in aller Regel den Verkehrsfluss erheblich stören würden, wenn ihnen nicht gestattet würde, den Kreuzungsbereich vorrangig zu räumen (BGH Urteil vom 11.05.1971 - VI ZR 11/70; OLG Koblenz Urteil vom 08.09.1997 - 12 U 1355/96; OLG Hamm Urteil vom 26.08.2016 - I-7 U 22/16). - AG Hamburg-Harburg, 13.06.2005 - 648 C 88/05
Erstattungsfähige Schadenspositionen bei der Regulierung eines Verkehrsunfalles …
Dieser Auffassung ist mit der wohl herrschenden Meinung nicht zu folgen (vgl. z.B. OLG Dresden DAR 2001, 455 ; OLG Düsseldorf DAR 2002, 68 ; OLG Koblenz NZV 1998, 465 ; LG Gera DAR 1999, 550 ; LG Wiesbaden DAR 2001, 36 ; AG Gronau DAR 2000, 37; AG Hamburg ZfS 1995, 294; vgl. Notthoff, NZV 2003, 509, 511; Wortmann NZV 1999, 503). - LG Koblenz, 14.08.2009 - 13 S 7/09
Für den Unfallgeschädigten ist eine weit entfernte Fachwerkstatt unzumutbar
Nach dem Grundsatz der Dispositionsfreiheit kann der Geschädigte sie auch dann verlangen, wenn er auf die Reparatur verzichtet (vgl. OLG Dresden DAR 2001, 455; OLG Koblenz NZV 98, 465; LG Koblenz 14 S 68/06). - AG Fürstenfeldbruck, 19.12.2014 - 7 C 1337/14
Reparaturkosten, Verbringungskosten, Schadenersatz
Der Kläger kann auch Schadenersatz für die im Gutachten ausgewiesenen Verbringungskosten und UPE-Aufschläge verlangen, da der Schadenersatz unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen für die Reparatur ist (§ 249 Abs. 2 BGB, OLG Koblenz 12 U 1355/96). - AG Frankfurt/Main, 05.11.2007 - 30 C 2225/07
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit fiktiver Ersatzteilaufschläge …
Entgegen der Ansicht der Beklagten, die sich zur Begründung ihrer Rechtsansicht lediglich darauf beschränken, eine Vielzahl von Entscheidungen zu zitieren, ist demgemäß grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung auch der vorbezeichneten Positionen zu bejahen, wenn dieser in der Region bei Reparatur in einer Fachwerkstatt typischerweise erhoben wird (vgl. z. B. OLG Dresden DAR 2001, 455; OLG Düsseldorf DAR 2002, 68; OLG Koblenz NZV 1998, 465; AG Stuttgart Az.: 41 C 8388/04; AG Hamburg-Harburg Az.: 648 C 88/05). - AG Hagen, 26.01.2006 - 19 C 340/05
- AG Hamburg-Harburg, 31.07.2007 - 641 C 557/06
- AG Düsseldorf, 06.12.2005 - 23 C 3576/05
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung im Kreuzungsbereich
- AG Worms, 16.01.2014 - 17 C 125/13
- AG Montabaur, 08.11.2007 - 10 C 334/07
Mehrwertsteuer - Unreparierte Inzahlungnahme und Ersatzkauf
- AG Andernach, 18.08.2009 - 63 C 352/08
- AG Marl, 01.06.2001 - 23 C 92/01
Kreuzungsräumer
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 23.07.1997 - 23 U 228/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AGBG § 6 Abs. 2 § 10 Nr. 1; BGB § 146 § 147 § 433
Bindungsfrist des Käufers bei Neuwagenkauf
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 16.10.1996 - 6 O 313/95
- OLG Frankfurt, 23.07.1997 - 23 U 228/96
Papierfundstellen
- NZV 1998, 465 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.12.1989 - VIII ZR 94/89
Angemessenheit der vierwöchigen Bindungsfrist gemäß Neuwagen-Verkaufsbedingungen
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.1997 - 23 U 228/96
So sind in Neuwagen-Verkaufsbedingungen bis zu vierwöchige Annahmefristen in der Rechtsprechung mit der Begründung für zulässig erachtet worden, daß der Verkäufer Zeit haben muß, um die Verfügbarkeit des Fahrzeugs beim Hersteller, die Finanzierung, die Verwertbarkeit des in Zahlung genommenen Fahrzeugs u.a.m. klären zu können (BGHZ 109, 359 ff m. w. N.; Basedow in MünchKomm.;… § 10 AGBG Rdz. 11;… kritisch: Reinking/Eggert. Der Autokauf, Rdz. 19, der als einzigen schutzwürdigen Grund auf Seiten des Verkäufers die notwendige Rückfrage beim Hersteller anerkennen will, ob das Fahrzeug vorrätig ist oder noch produziert werden muß, der aber auch hierfür keine 4 Wochen für erforderlich hält). - BGH, 17.09.1984 - II ZR 23/84
Hereingabe eines Wechsels zum Diskont
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.1997 - 23 U 228/96
Wird aber statt der sofortigen mündlichen Einigung unter Anwesenden nur ein schriftliches Angebot entgegengenommen, so handelt es sich dabei um eine Offerte, die als Erklärung unter Abwesenden gem. § 147 Abs. 2 BGB zu behandeln ist (BGH LM § 147 BGB Nr. 2; BGH NJW 1985, 196 f.).
- KG, 22.03.1999 - 23 U 8203/98
Anforderungen an eine Übermittlung einer Annahmeerklärung
In einem solchen Falle kommt § 147 II BGB zur Anwendung (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 1997, 253 f.).In der Rechtsprechung sind wiederholt auch kürzere Zeiträume für ausreichend erachtet worden (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 1997, 253 f.; LG Köln, WuM 1988, 50 ; LG Berlin, WuM 1987, 378).
- OLG Hamm, 17.12.1999 - 11 U 112/99 Käufer, alsbald Klarheit über den Vertragsschluss zu haben und bei Ablehnung der Beklagten, Angebote anderer Möbelhändler annehmen zu können (vgl. auch OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1998, 566 f. - Kauf eines vorrätigen Neuwagens).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 12.05.1998 - 27 U 3/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung weiteren Schadensersatzes und Schmerzensgeldes i.R.e. Regulierung eines beim Überqueren einer Eisfläche durch einen Sturz verursachten Schadens; Bemessung eines Schmerzensgeldes hinsichtl. einer erlittenen Luxationsfraktur des linken oberen ...
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847; BGB § 254
Hälftiges Mitverschulden bei Überqueren einer rechtzeitig erkennbaren Eisfläche L - rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 24.10.1997 - 1 O 14/97
- OLG Hamm, 12.05.1998 - 27 U 3/98
Papierfundstellen
- NZV 1998, 465 (Ls.)
- VersR 2000, 368 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 21 U 8/14
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Autowaschstraße bei Glatteis
In dem unter Nr. 654 der Schmerzensgeldtabelle aufgeführten Fall des OLG Hamm (Urteil vom 12.05.1998, 27 U 3/98) wurde im Jahr 1998 ein Schmerzensgeld von umgerechnet 5.500,- EUR für angemessen erachtet.